"die erbern Lüte ab Rüthy
gemeinlich ze Schennis an den Bul
und offneten mit fürsprechen,
si hetten in Gastermatt
teil und gemeind
und steg und weg,
als vil und als ver,
als die von Schennis
und die von Wenkhelen
und die us dem rieth,
und baten, ob si das jahren oder lougneten."
Der Auszug aus einem Gerichtsurteil von 1356 aus Schänis gilt als der älteste Beweis der Existenz von Ortsgemeinden im Bezirk Gaster. Rüttiberg musste seine Weiderechte auf der Gastermatt verteidigen, die von Bauern aus Schänis und Winkeln angezweifelt wurden. Das Gericht gab den Rüttibergnern recht, und diese wünschten ein schriftliches Urteil, um künftigen Streitigkeiten vorzubeugen.
Frei übersetzt ergibt sich folgender Wortlaut:
"Die ehrbaren Leute ab Rüti (gelangten) gemeinsam an das Gericht in Schänis und brachten vor, sie hätten in der Gastermatt Allmeind-, Weg- und Brückenrechte so viel und so sehr wie die von Schänis und die von der Winkeln und die aus dem Ried und baten, das zu bejahen oder zu leugnen."